Was ist Stalking?

 

Der Begriff geht zurück auf das englische Wort »to stalk« und bedeutet »anschleichen« oder »die Beute einkreisen«.

 

Wir verstehen unter Stalking:

 

Ein wiederholtes Verfolgen oder Auflauern an bestimmten Orten, penetrante Belästigungen und Bedrohungen einer Person, Beobachten und Kontrollieren einer Person auf Schritt und Tritt und gegen deren Willen. Sehr häufig sind Frauen davon betroffen.

 

Typische Formen sind:

  • ständiges Beobachten
  • ständige Präsenz im Umfeld des Opfers
  • Verfolgen – mit dem Auto oder zu Fuß
  • Wiederholte anonyme oder nicht-anonyme Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat oder während der Arbeit
  • unerwünschte Geschenke
  • das Versenden von unzähligen E-Mails, SMS und/oder (Liebes-)Briefen, die später in Drohungen umschlagen
  • Beschädigung von Eigentum
  • Quälen oder Tötung von Haustieren

In dramatischen Fällen kann es zu körperlicher Gewalt, Vergewaltigung bis hin zur Tötung kommen.

 

Manchmal sind die Täter sogenannte »Fremdtäter«, aber in den meisten Fällen kennen die Betroffenen ihren Verfolger. Es sind zurückgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Ehemänner, die eine Ablehnung oder Trennung nicht akzeptieren. Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erleben nach der Trennung häufig, dass der ehemalige Partner auf diese Art und Weise versucht, erneut Kontrolle über die Ex-Partnerin zu erlangen.

 

Vorübergehender Zorn oder Liebeskummer ist kein Stalking, aber wenn die Verfolgung länger anhält und sich eher steigert als abnimmt, wird von Stalking gesprochen. Die Verfolgungen können Monate oder sogar Jahre andauern und haben für die Betroffenen massive Folgen im sozialen Bereich, aber auch für Ihre Gesundheit.

 

Ziel des Stalkers ist es, mit allen Mitteln auf sich aufmerksam zu machen und den Kontakt gegen den Willen der Betroffenen zu halten. Dieses Ziel wird hartnäckig verfolgt, aus unterschiedlichen und auch wechselnden Motiven: Rache, Kontrolle, Liebeswahn, Kontakt- und Beziehungswünsche usw.

 

Für die Stalker geht es um Macht und Kontrolle. Durch ihre Schikane versuchen sie, die betroffene Person zu dem von ihnen gewünschten Verhalten zu zwingen oder sie rächen sich dafür, dass die Verfolgten ihren Wünschen keine Folge leisten.

 

Was können Betroffene tun?

 

Verhaltensempfehlungen

 

Ein deutliches »Nein« sollte dem Täter einmalig und unmissverständlich erklärt werden, unter Umständen mit Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts.

 

Danach ist es wichtig, sich an folgende Regeln zu halten:

  • konsequente Vermeidung der Kommunikation /Kontakt mit dem Täter, da durch Argumente nichts erreicht werden kann
  • Änderung des Telefonanschlusses / Geheimnummer oder Installation eines zweiten Anschlusses
  • Vorsicht mit vertraulichen und persönlichen Angaben, z.B. in Vereinen, Bücherei, Kindergarten, Schule und insbesondere im Internet.
  • Nicht bestellte Warensendungen auf keinen Fall annehmen, sondern zurückgehen lassen. Briefe, andere Botschaften oder unerwünschte Geschenke sollten nicht beantwortet aber auch nicht zurückgegeben werden. Sie dienen der Dokumentation (mit Datum des Erhalts). Es empfiehlt sich teilweise sogar ein Postfach einzurichten.
  • Dokumentation aller Vorfälle, möglichst mit Datum, um die Belästigungen des Täters genauer beurteilen zu können und Beweise für ein eventuell juristisches Vorgehen zu haben.
  • Sicherheits-Check der Wohnung; die Polizei bietet hierzu eine Beratung an.
  • Freunde und Bekannte, Nachbar/innen, und Arbeitskolleg/innen sollten vom Stalking in Kenntnis gesetzt werden. So können Informationen nicht ungehindert an den Stalker weitergegeben werden. Darüber hinaus erhöht es die Sicherheit, wenn z.B. Nachbar/innen den Täter einordnen können. Am Arbeitsplatz kann mit dieser Information Missverständnissen vorgebeugt und der eigene Schutz erhöht werden.

Die Opfer sollten sich frühzeitig Unterstützung auf allen möglichen Ebenen suchen. Im Privatbereich ist die Unterstützung von Freund/innen oder Bekannten oft von unschätzbarem Wert. Darüber hinaus sollten sie sich an Fachleute wenden, möglichst bald auch an die Polizei!

 

Rechtliche Möglichkeiten

 

Strafrechtlich können einzelne Erscheinungsformen des Stalking verfolgt werden, z.B. die Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung u.a. Diese Delikte können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dies ist auch ohne Anwältin möglich.

 

Seit März 2008 ist das neue Stalkinggesetz in Kraft getreten, nach dem schweres Stalking strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

Folgende Möglichkeiten sollten mit Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts beantragt werden:

 

Nach dem Gewaltschutzgesetz (seit 2002) kann eine Schutzanordnung erwirkt werden, die z.B. ein Kontakt- oder Näherungsverbot enthält. Verstößt der Täter dagegen, droht ihm ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

 

Zivilrechtlich besteht außerdem die Möglichkeit mit Hilfe einer Unterlassungsklage ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung beim Zivilgericht, gegen das unerwünschte Verhalten vorzugehen. Ist ein Urteil gefällt worden, kann die Polizei zur Durchsetzung des Urteils in Anspruch genommen werden. Verstößt der Täter gegen die richterliche Anordnung, kann er auch mit Zwangsmaßnahmen geahndet werden.