Wie schützen Sie sich vor Gewalt?


 

Notwehr § 32 StGB

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

________________________________________________________________

Hier finden Sie einige Tipps die Sie beherzigen können:

  • Heimweg –Telefon 030 120 741 82 (bietet keinen unmittelbaren Schutz, ist jedoch eine Hilfe, wenn man sich unsicher fühlt, Angst hat)
  • Laut und deutlich werden: „Grenzen aufzeigen!“ (Nein sagen!) Wer das nicht kann, sollte es üben. Dazu bietet sich reichlich Gelegenheit im privaten Umfeld. Einfach mal ausprobieren.
  • Die Drei "L" : Licht, Lärm, Leute
  • Laut FEUER !!!“ rufen
  • Wann immer möglich „fliehen“ (Zeitpunkt)
  • Entschlossen eine Notwehrtechnik anwenden: Hier bedarf es der Übung und der richtigen Einschätzung der Gefahrensituation. Wird eine Notwehrtechnik zu früh eingesetzt, könnte der Täter behaupten Sie wären der Aggressor, handeln sie zu spät, haben Sie das Nachsehen). Wenden Sie eine Notwehrtechnik an, warten Sie nicht auf den Erfolg der Technik, sondern nutzen Sie den Zeitvorsprung  (den Effekt) und fliehen Sie!!!
  • Bei Bedarf ist es sinnvoll Hilfsmittel einzusetzen. Hier kann so ziemlich jeder Gegenstand eingesetzt werden, der hilft ihre Selbstverteidigungsfähigkeit zu stärken. Schuhe, Ledergürtel, Regenschirm,  Handtasche, Haustürschlüssel, Kubotan, Reizspray. Es gilt jedoch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und allen voran der §32 StGB. 
  • Sammeln Sie so viele Informationen wie möglich über den Täter.
  • Gehen Sie zeitnah zur Polizei, zeigen Sie die Straftat an. Förderlich ist eine Begleitperson.