(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
1. Heimweg-Telefon nutzen:
📞 030 120 741 82
Bietet zwar keinen unmittelbaren Schutz, vermittelt aber Sicherheit, wenn Sie sich unsicher fühlen oder Angst haben.
2. Grenzen klar setzen:
Laut und deutlich sprechen: „Nein!“
Grenzen aufzeigen – das kann und sollte man üben, z. B. im privaten Umfeld.
3. Die drei „L“ merken:
Licht aufsuchen
Lärm machen
Leute in der Umgebung ansprechen
4. Aufmerksamkeit erregen:
Laut „FEUER!!!“ rufen – das schreckt mehr Menschen auf als „Hilfe“.
5. Flucht geht vor Kampf:
Wenn möglich: rechtzeitig fliehen!
Timing ist entscheidend – nicht zu spät reagieren.
6. Notwehrtechniken gezielt einsetzen:
Technik nur anwenden, wenn es notwendig ist
Nicht zu früh, sonst kann der Täter behaupten, Sie seien der Angreifer
Nicht zu spät, sonst verlieren Sie den Handlungsspielraum
Nach der Technik sofort fliehen, nicht auf den Erfolg warten!
7. Alltagsgegenstände als Hilfsmittel nutzen:
Schuhe, Ledergürtel, Regenschirm, Handtasche, Haustürschlüssel, Kubotan, Reizspray …
⚖️ Grundsatz: Immer verhältnismäßig handeln und § 32 StGB beachten!
8. Täterbeschreibung sichern:
So viele Informationen wie möglich sammeln (Aussehen, Kleidung, Fluchtweg, Sprache).
9. Anzeige erstatten:
Zeitnah zur Polizei gehen
Straftat anzeigen
Wenn möglich: eine Begleitperson mitnehmen